AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Great Lappland AB für Buchungen:

  1. Rechtskräftige Buchungen:
    Eine rechtskräftige Buchung entsteht erst mit Zahlungseingang der fälligen Anzahlung oder des Gesamtbetrages auf unserem Konto durch den Gast, unabhängig ob telefonischer oder schriftlicher Reservierung.

  2. Buchungen durch Dritte:
    Bucht eine Person für weitere oder andere dritte Personen, haftet diese Person dafür, dass sie die Vollmacht und den Auftrag hat, für diese anderen dritten Teilnehmer die Buchung durchführen zu können und diese dritten Personen an diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Great Lappland AB für Buchungen“ zu binden.
    Die buchende Person haftet gegenüber Great Lappland AB für alle diesbezüglichen geschäftlichen Handlungen.

  3. Preise:
    Alle Preise sind in SEK und richten sich nach den offiziellen, auf unserer Homepage veröffentlichten Preisen oder nach gemachtem schriftlichem Angebot.

  4. Zahlungsbedingungen und Verbindlichkeit der Buchung:
    Spätestens nach Erhalt der Rechnung ist eine Anzahlung von 25% durch den Gast fällig. Erst nach Eingang dieser Zahlung ist die Buchung rechtsgültig. Die Restzahlung von 75% ist spätestens 28 Tage (4 Wochen) vor Ankunft zu begleichen. Die Zahlung hat für Great Lappland AB spesenfrei auf das auf der Rechnung angeführte schwedische Konto zu erfolgen.
    Preise sind immer in schwedischen Kronen angeführt und auch in SEK zu begleichen.

  5. Preisänderungen:
    Jegliche Veränderungen bei Steuern oder andere Great Lappland AB verpflichtende, öffentliche Belastungen oder Abgaben, wie z.B. Mehrwertsteueränderungen (Moms) oder Taxen, die nach erfolgtem Vertragsabschluss, für den zutreffenden Vertrag wirksam werden, werden entsprechend der Änderungen weiterverrechnet.

  6. Stromzuschläge bleiben vorbehalten:
    Sofern die Energiepreise auf dem Strommarkt unberechenbar bleiben, behalten wir uns im Rahmen der Gepflogenheiten auch anderer Vermieter vor, entsprechende Stromzuschläge zu berechnen. Diese außerordentlichen Zuschläge werden jeweils bei der Buchung bekanntgegeben und auf der Rechnung auch entsprechend separat ausgewiesen.

  7. Vertragsrücktritt durch den Gast:
    Sind Sie als Gast nicht in der Lage die gebucht Reise, aus welchem Grund auch immer, anzutreten, dann liegt es insbesondere an Ihrem und unserem Interesse, uns möglichst rasch schriftlich zu informieren.
    Eine eventuelle Stornierungsversicherung liegt in der Verantwortung und im Interesse des Gastes.

  8. Kosten einer Stornierung:
    Die zur Verrechnung gelangenden Stornierungskosten für den Gast belaufen sich
    bis 56 Tage (8 Wochen) auf mindestens 25%,
    ab Tag 55 bis 21 Tage vor Mietbeginn auf 50%,
    ab Tag 20 bis 7 Tage vor Mietbeginn auf 75%,
    ab dem 6. Tag vor Mietbeginn auf 100% des Gesamtbetrages.

  9. Stornierung durch Great Lappland AB:
    Sind wir veranlasst, die Buchung infolge höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, politischen Unruhen, behördlichen Maßnahmen oder Streiks) zu stornieren oder muss die Buchung/Urlaub aus derartigem Grund frühzeitig abgebrochen werden, so erstatten wir den nicht durchgeführten Teil des Arrangements, unter Abzug bereits von uns gemachter und nachzuweisender Aufwendungen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
    Vereinbarungen bzw. Buchungen die wir im Auftrage eines Gastes mit anderen Anbietern getroffen haben, unterliegen deren Geschäftsbedingungen und berühren uns nicht.

  10. Versicherungen:
    Haftpflicht-, Unfall-, Kranken-, Rückreise-, Gepäck-, Diebstahl- und Stornierungsversicherung ist Sache des Gastes. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft über mögliche Risiken und Entschädigungen zu erkundigen und gegebenen Falles abzusichern. Wer mit Kreditkarte bezahlt, hat üblicherweise bereits gewisse Absicherungen über die Kreditkarte.

  11. Einreise, Visa, Pass und Zollvorschriften:
    Die Gäste sind für eventuelle staatliche Einreisevorschriften und Zollformalitäten selbst verantwortlich.

  12. Rückgabe bzw. Übergabe der Apartments:
    Die Apartments sind am Abreisetag, üblicherweise bis 10.00 Uhr, besenrein zu übergeben.
    Bei unüblicher, übermäßiger Verschmutzung und mutwillig verursachten Schäden am Haus oder Inventar sind die zusätzlichen Kosten für eine Behebung, zu 100% und per sofort zu erstatten.

  13. Anerkennung der Allgemeinen Bedingungen:
    Der Gast bestätigt, diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Great Lappland AB für Buchungen“, die „Hausordnung mit inkludierten Allgemeinen Informationen“ sowie gegebenenfalls die „Allgemeinen Bedingungen für den Verleih von Equipment“, die alle auf unserer Homepage und in der Gästemappe jedes Apartments zu finden sind, vollinhaltlich anzuerkennen.

  14. Gerichtsstand:
    Im Vertrag zwischen Ihnen als Gast und Great Lappland AB ist ausschließlich schwedisches Recht anwendbar, samt EU-Verweisungsnormen.
    Gerichtsstand, für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, ist Luleå, Schweden.

    Stand: 01.04.2023

AB für Verleih von Equipment:

  1. Alles Equipment/Gerätschaften aus dem Verleih werden auf eigene Verantwortung des Leihenden geliehen und vom Leihenden benutzt. Es liegt in der Verantwortung des Leihenden, sich der korrekten und verantwortungsbewussten Anwendung im Klaren zu sein und in der Anwendung und Nutzung der Leihgeräte BEREITS ERFAHRUNG zu haben.
    Great Lappland AB haftet dafür, dass ordnungsgemäßes Equipment ausgegeben wird, was der Leihende durch die Übernahme des Equipments bestätigt. Für jegliche Handhabung des Equipments außerhalb der Kontrolle von Great Lappland AB haftet ausschließlich die leihende Person.

  2. Great Lappland AB übernimmt keinerlei Haftungen bezüglich falscher Nutzung der geliehenen Gerätschaften bzw. Unkenntnis bezüglich Anwendung. Ebenso liegt es in der Verantwortung des Leihenden, über entsprechende Orientierung und Orientierungshilfen im Gelände selber zu verfügen.
    Alle Leihenden sind darüber informiert und hingewiesen, dass von Seiten Great Lappland AB die Begleitung durch einen Guide ausdrücklich empfohlen wird.

  3. Verleih Tourenski:
    Die jedenfalls erforderlichen Bindungs-Einstellungen werden an Hand Angaben des Leihenden und schriftlich dokumentierter Parametern eingestellt und von der leihenden Person geprüft und schriftlich bestätigt.
    Bezüglich der Passform von Schuhen und Stöcken haftet ausschließlich die leihende Person.

  4. Verleih von Schneeschuhen, Crosscountry-Skier und Langlaufskier:
    Great Lappland AB informiert über die Funktionalität und Handhabung der Bindungen.
    Bezüglich der Passform von Schuhen und Stöcken haftet ausschließlich die leihende Person.

  5. Alu-Ruderboot und Kanu:
    Auch hier gilt Punkt 1 und Punkt 2 vollinhaltlich.
    Zusätzlich wird der Leihende dringend darauf hingewiesen, dass die Nutzung ausschließlich nur mit einer ordentlich getragenen Schwimmweste gestattet ist und diese während der gesamten Nutzungszeit nicht ausgezogen werden darf. Gleiches gilt für alle Mitfahrenden. Für die Mitfahrenden übernimmt der Leihende die Verantwortung für ordentliches Verhalten auf und mit dem Boot und die gesicherte Einhaltung der gegebenen Sicherheitsvorschriften.
    Es wird darauf hingewiesen, dass vor jeder Abfahrt überprüft werden MUSS, dass ein Anker mitgeführt wird und dieser ordentlich mit dem Boot vertäut ist. Alle Mitfahrenden haben während der Fahrt stets auf ihren Plätzen zu sitzen. Aufstehen oder Stehen während der Fahrt ist strikte verboten. Es gibt eine Einweisung vor der ersten Ausfahrt.

  6. Aluboote mit Außenborder (E-Antrieb und Verbrennungsmotor):
    Hier gilt vollinhaltlich alles was unter Punkt 5 bereits angeführt ist.
    Zusätzlich wird darauf verwiesen, dass der Außenbordmotor ein Verbrennungsmotor ist. Es ist für die Mitnahme von ausreichend Treibstoff zu sorgen und auch, dass zwei Ruder aus Sicherheitsgründen für einen eventuellen Motor- oder Propellerschaden, stets mit an Bord sind. Der Motor kann heiß werden und es besteht daher die Gefahr von Verbrennungen, insbesondere an den Händen. Vor jeder Abfahrt ist die ordentliche Verankerung des Motors am Heck zu prüfen. Beim Handtieren mit dem Bootsmotor ist immer besondere Vorsicht geboten, dass man sich keine Finger ein zwickt und damit verletzt. Spezielle Vorsicht ist bezüglich des Propellers gegeben. Auf Grund schwerster Verletzungsgefahren durch den Propeller darf weder hinten auf der Motorseite ins Wasser gestiegen oder gegriffen werden, noch eine Angel nach hinten ausgeworfen werden. Bei einem Auswurf der Angel nach hinten besteht die Gefahr einer Verwicklung der Angelleinen mit dem Propeller, was zu Verletzungsgefahren und Schäden am Boot wie der Angel führen kann.
    Bezüglich Untiefen und Steinen, die den Motor und/oder Propeller beschädigen können, ist ganz besondere Vorsicht geboten. Die Seen in Lappland haben alle viele Flachwasserflächen und oft Steine, die nur schwer ersichtlich sind, knapp unter der Wasseroberfläche. Bei unvorschriftsmäßigem Verhalten auf dem Boot, besteht insbesondere beim Rammen eines Steines, die Gefahr von „über Bord“ zu fallen. Es gibt eine Einweisung vor Ort, vor der ersten Ausfahrt.

  7. E-Bikes:
    Auch hier gilt Punkt 1 und Punkt 2 vollinhaltlich.
    Zusätzlich gilt: Es wird vorausgesetzt, dass vom Leihenden bereits auf Schotterstraßen Fahrrad gefahren wurde. Fahren mit dem Bike ist ausschließlich nur mit Helm erlaubt.
    Eine Ausfahrt ist stets nur mit vollständig bzw. sicher ausreichend geladenen Batterien erlaubt. Ansonsten kann es zu einem Ausfall der elektrischen Unterstützung kommen. Das wiederum führt zu sehr erschwerten Fahrbedingungen, die nur über kürzere Flachstrecken zu bewerkstelligen sind.
    Eine Einweisung über die Handhabung eines E-Bikes gibt es vor dem ersten Start.

  8. Schuhe, Stöcke und Helme:
    Sofern Schuhe, Stöcke und Helme u.ä. geliehen werden, ist die leihende Person für die ordentliche Passform verantwortlich.

  9. Angelausrüstung:
    Es wird auf die allgemeinen Gefahren beim Angeln hingewiesen. Verletzungsgefahren mit dem Angelhaken und Aufenthalt an wilden Gewässern, eventuellem Feuer machen in der Natur. Angeln bedarf stetiger Umsicht bezüglich Sicherheitsabständen zu Personen und Gegenständen, einem sicheren eigenen Standplatz, Beherrschung der Wurftechnik und Umgang mit der Rute an sich und die richtige Handhabung der Köder. Es gilt die regionalen Regeln (Schonzeiten, Fanggrößen, Fischerkarten u.ä.) stets zu beachten und gefangene Fische fischereigerecht zu töten. Auf Verlangen eines örtlichen Fischereiorganes ist die Fischerkarte stets vorzuzeigen und sich selbst entsprechend auszuweisen.

  10. Allgemeine Ausrüstung:
    Rucksäcke, Thermoskannen, Regenmäntel, Regenschirme, Erste Hilfe Päckchen usw. sind bedingt am Lager und können einzeln oder als Package geliehen werden. Eventueller Verbrauch oder Verlust müssen gemeldet und geldmäßig ersetzt werden.

  11. Sicherheit:
    Sie sind hier im Hohen Norden. Wer das Haus verlässt und sich auf den Weg in die Natur macht, hat die Regeln und Hinweise aus der Hausordnung und vor allem die Allgemeinen Hinweise (z.B. Türen und Fenster schließen, Gefahren in der Natur, vollständig geladenes Handy mitnehmen, Zielort hinterlassen) stets zu beachten.
    Eigenverantwortung bezüglich Art, Ausrüstung, Umfang und Dauer einer Unternehmung haben oberste Geltung und entziehen sich der Verantwortung von Great Lappland AB.

  12. Schäden am Equipment:
    Für Schäden jeder Art am Equipment haftet die leihende Person. Schäden sind stets gleich nach der Rückkehr von der leihenden Person zu melden und zur Gänze durch diese zu begleichen. Sofern nicht extra angeführt, gibt es KEINE Versicherungen durch Great Lappland AB auf geliehenes Equipment. Für alle, durch den Leihenden zu verantwortenden eventuellen Schäden, haftet auch der Leihende zur Gänze.

  13. Gerichtsstand:
    Im Vertrag zwischen Leihendem und Great Lappland AB ist ausschließlich schwedisches Recht anwendbar, samt EU-Verweisungsnormen.
    Gerichtsstand, für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, ist Luleå, Schweden.

    Stand 01.04.2023

Hausordnung:

  1. Die Vermietung aller Wohnungen erfolgt auf Basis Selbstversorgung.
  2. Alle Wohnungen sind Nichtraucherwohnungen. Rauchen im offenen Stiegenhaus ist nur an den dazu vorgesehenen Plätzen erlaubt. Zigarettenstummel sind gelöscht in den dafür vorgesehen Behältern zu deponieren.
  3. Es dürfen keine Haustiere in den Wohnungen gehalten oder mit in die Wohnungen genommen werden.
  4. Eine Wohnsitzmeldung während der Mietdauer ist ausgeschlossen.
  5. Die Heizung ist so eingestellt, dass in den Wohnungen bei geschlossenen Fenstern 21° – 23° Celsius vorhanden sind. Die Heiztemperaturen dürfen nicht eigenständig verändert werden.
    Sollten Sie andere Temperaturen wünschen, werden wir diese gerne für Sie anpassen.
  6. Fenster öffnen ist im Winter untersagt. Kurzes Lüften im Winter ist nur über die Wohnungseingangstüre erlaubt. Ein kontinuierlicher Luftaustausch in der gesamten Wohnung ist über die mechanische Belüftung gewährleistet.
  7. Bettwäsche, Bade- und Handtücher sind im Mietpreis inbegriffen und werden wöchentlich (alle 7 Tage) gewechselt. Gegen Aufpreis ist auch ein Wechsel zwischendurch möglich.
  8. Die Nutzung allen Wohnungszubehöres ist im Mietpreis inbegriffen. Auch W-LAN ist im Mietpreis inkludiert.
  9. Die Wohnungsübernahme am ersten Miettag ist normalerweise ab ca. 16.00 Uhr möglich. Eine Gepäckeinstellung ist nach Vereinbarung auch schon früher möglich.
  10. Die Rückgabe der Wohnung am letzten Miettag erfolgt normalerweise spätestens um 10.00 Uhr, besenrein.
  11. Waschmaschine und Wäschetrockner können auf Anfrage benutzt werden. Die Verrechnung erfolgt laut Preisliste.
  12. Die Mülltrennung ist im Stiegenhaus und analog der dort vorgesehenen Möglichkeiten vorzunehmen.
  13. Nasse, tropfende Schuhe und Bekleidung sind an der Außengarderobe im Stiegenhaus zu belassen und erst nach abtropfen, in die Wohnung zu nehmen.
  14. Grillen oder Feuer machen im Garten, geschieht auf eigenes Risiko und Verantwortung. Feuer darf ausschließlich in der Feuerschale und dem dazu vorgesehen Platz gemacht werden. Feuerholz ist vorhanden und wird Kartonweise laut Preisliste berechnet.
  15. Einen Extra-Putzservice während der Woche gibt es auf Anfrage und gegen separate Berechnung. Die Wohnungsmiete, Endreinigung und andere kostenpflichtige Leistungen werden laut Preisliste bzw. Angebot berechnet.
  16. Parken Sie stets auf dem Ihrer Wohnung zugeteilten Parkplatz um Lieferanten und andere Fahrzeuge nicht beim Rangieren oder der An- und Abfahrt zu behindern.
  17. Die hinterlegte Kaution wird bei ordnungsgemäßer Wohnungsrückgabe wiedererstattet.
  18. Es wird keine Kurtaxe verrechnet.
  19. Alle Preise richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste oder Angebot.
  20. Schäden und Mängel jeder Art sind unverzüglich an die Wohnungsvermietung zu melden. Jegliche Reparaturen oder Änderungen auf eigene Faust sind strikte verboten.

Allgemeine Regeln und Sicherheitshinweise:

– Sie befinden sich im hohen Norden am Polarkreis. Die Außentemperaturen und Wetterbedingungen können sich zu allen Jahreszeiten überraschend und sehr schnell ändern.
– Schließe verlässlich bei jedem Verlassen der Wohnung (Unterkunft) unbedingt alle Fenster und Außentüren.
Du kannst dir damit unter Umständen viele Probleme ersparen.
– Wichtig ist ebenfalls, die Türen zu den Sanitärräumen nach deren Benutzung immer einen Spalt offenzuhalten, um ein Austrocknen der Räume zu gewährleisten.

– Packe immer Dein vollständig geladenes Handy, einen Wetterschutz, etwas wärmende Kleidung, eine Orientierungshilfe, ein Erste Hilfe Päckchen, Warmes zum Trinken und etwas zum Essen (Energieriegel), eine Taschenlampe und etwas zum Feuer entfachen, mit in den Rucksack.
– Achte stets darauf, dass du keine nassen Füße bekommst. Wenn es kalt ist, achte besonders darauf, dass du grundsätzlich trocken bleibst.
– Trage stets gute Outdoorbekleidung und gutes Schuhwerk, wenn Du auf Tour gehst.
– Wenn in der freien Natur gegrillt oder irgendwo ein Feuer gemacht wird, darf die Feuerstelle bei brennendem Feuer oder Glut nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
Am Ende ist dafür zu sorgen, dass das Feuer und alle Glut sicher und vollständig ausgelöscht sind.
– Verlasse in Lappland reguläre Wege und Straßen nicht ohne Guide oder ortskundige Person, weder zu Fuß noch mit einem Fahrzeug.
Die Gefahren abseits sind oft nicht so ohne weiteres erkennbar. Was unter kundiger Führung völlig gefahrlos ist und zu einem unvergesslichen Erlebnis gedeiht, kann für Unkundige, die auf eigene Faust handeln, schnell gefährlich werden.
Du trittst mit den Füßen in den Sumpf und bleibst stecken oder du verlierst die Orientierung und verirrst dich. Du verletzt dich und hast keinen Empfang am Handy.
Manche Wege sind schlecht oder gar nicht gekennzeichnet. Es gibt in Lappland keine vergleichbaren Rettungsstrukturen wie in Mitteleuropa.
– Hinterlasse immer deinen Zielort und nach Möglichkeit deine geplante Route und auch den geplante Rückkehrzeitpunkt.
– Nimm zumindest IMMER ein vollständig geladenes Handy mit auf den Weg. Lappland zu erleben ist wunderschön – wenn man ein paar einfache Regeln befolgt.
– Ganz grundsätzlich gilt:
In Lappland ist EIGENVERANTWORTUNG noch ein wichtiges und hilfreiches Wesensmerkmal.
Die Übersetzung von Deutsch in Englisch ist von Google übernommen. Es gilt im Zweifelsfalle die deutsche Version.


Stand: 01.04.2023

Unsere Häuser:

Ab 130 EUR / Wohnung / Nacht

Ab 150 EUR / Wohnung / Nacht